AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der StickMi GmbH (B2B)


§ 1 Allgemeines/ Geltungsbereich


(1) Für gegenwärtige und künftige Verträge zwischen der StickMi GmbH und ihren Kunden gelten
ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).


(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten
auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des
Kunden die Leistung vorbehaltlos ausgeführt wird.


(3) Alle Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden, durch welche von diesen Bestimmungen oder dem
zugrundeliegenden Vertrag abgewichen werden soll, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.


(4) Diese AGB finden lediglich Anwendung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts, oder gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1
BGB.


(5) Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


(6) Sobald diese AGB einmal in einen Vertrag einbezogen worden sind, gelten sie in ihrer jeweiligen Fassung
auch für alle künftigen Verträge mit dem konkreten Kunden, ohne dass erneut auf die AGB hingewiesen
werden muss. Über Änderungen der AGB wird der Kunde informiert.


(7) Aufträge an die StickMi GmbH werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeführt.


§ 2 Angebot


(1) Angebote im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen, welche
die StickMi GmbH für Dritte in deren Auftrag herstellt bzw. ausführt und die in Form von individueller
schriftlicher Preis- und Leistungsbeschreibung an einen bestimmten Kunden auf dessen Anfrage
übermittelt werden.


(2) Die Angebote der StickMi GmbH verstehen sich stets freibleibend bezüglich des Preises und der
Menge. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von der StickMi GmbH in Textform
bestätigt wurde. Die Preise sind auch nach Annahme des Angebots durch den Kunden für die StickMi
GmbH freibleibend, wenn sich die der Preisbildung zu Grunde gelegten Kosten (Materialpreise, Löhne
und andere Kalkulationsfaktoren) um mehr als 5 % erhöhen. In diesem Fall ist die StickMi GmbH
berechtigt, den vereinbarten Preis um den die 5 % übersteigenden Mehrbetrag anzuheben.


(3) Nimmt der Kunde das Angebot an, so zeigt ihm die StickMi GmbH den Vertragsschluss durch eine
Auftragsbestätigung an. Dieser Auftragsbestätigung ist eine Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung
beigefügt. Der Kunde hat die vertraglich vereinbarte Gegenleistung innerhalb der durch die StickMi
GmbH angezeigten Frist zu bewirken.


(4) Die in dem jeweiligen Angebot festgelegte Beschaffenheit legt die Eigenschaften des
Liefergegenstandes umfassend fest.


(5) Zu den Angaben in den Prospekten und Werbematerialien sowie den zum Angebot gehörenden
Unterlagen wie Maße, Gewichte und Gebrauchswerte, behält sich die StickMi GmbH dem Kunden
zumutbare Abweichungen vor. Diese Angaben sind lediglich Beschreibungen und stellen keine
zugesicherten Eigenschaften dar. Auch öffentliche Äußerungen der StickMi GmbH, deren Gehilfen
oder Dritter (z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) stellen keine diese
Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes
dar.


§ 3 Vertragsgegenstand


(1) Vertragsgegenstand ist stets die Ware wie sie im Angebot beschrieben ist.


(2) Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale oder ein darüberhinausgehender
Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der StickMi GmbH in Textform
bestätigt wurden.


(3) Erklärungen der StickMi GmbH im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag enthalten keine
Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur schriftliche Erklärungen über die Übernahme einer
Garantie maßgeblich.


§ 4 Lieferbedingungen


(1) Der Leistungsort der StickMi GmbH befindet sich an ihrem Sitz in 93167 Falkenstein, Kaiserweg 10.


(2) Der Lieferung der Anlage wird die Rechnung im Original durch die StickMi GmbH beigefügt.


(3) Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über,
sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versand den Leistungsort der StickMi GmbH verlassen hat.


(4) Sofern eine Lieferfrist nicht vereinbart wurde, erfolgt eine Lieferung sobald, wie möglich, höchstens
jedoch 14 Tage ab Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden. Dabei wird dem Kunden auch das
Original der Rechnung übergeben.


(5) Die in § 4 Absatz IV geregelten Fristen gelten nur unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und
Liefermöglichkeit der betreffenden Vertragsgegenstände, insbesondere der richtigen und
rechtzeitigen Lieferung der Zulieferer der StickMi GmbH. Sofern Verzögerungen auftreten, welche die
StickMi GmbH nicht zu vertreten hat, gelten diese Fristen nicht.


(6) Soll eine Lieferfrist auf ein bestimmtes Datum bestimmt werden, so ist eine derartige Vereinbarung
nur gültig, wenn sie von der StickMi GmbH oder deren gesetzlichen Vertretern ausdrücklich bestätigt
wird. Werden Lieferfristen und -termine für den Einzelfall vereinbart, so beginnen diese ab Zugang
der Auftragsbestätigung bei Kunden.


(7) Sind Lieferfristen vereinbart worden, so beginnen diese mit dem Tag des Zugangs der
Auftragsbestätigung der StickMi GmbH bei dem Kunden zu laufen. Lieferfristen gelten nur unter der
Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags und rechtzeitiger Erfüllung
aller Verpflichtungen des Kunden, z.B. Beibringung aller behördlichen Bescheinigungen,
Bereitstellung von Akkreditiven und Garantien oder rechtzeitiger Leistung von vereinbarten An- und
Vorauszahlungen.


(8) Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf versendet worden ist oder die
Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde.


(9) Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen,
nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, welche die StickMi GmbH nicht zu vertreten hat,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des bestellten Gegenstandes von
erheblichem Einfluss sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden unverzüglich
mitgeteilt. Entstehen durch solche Hinderungsgründe nicht nur vorübergehende
Leistungshindernisse, so ist die StickMi GmbH berechtigt wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen
ausgeschlossen. Hinderungsgründe durch höhere Gewalt oder unkalkulierbare Ereignisse sind
insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik sowie arbeitskampfbedingte Betriebsstilllegung,
Mobilmachung, Krieg, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen etwa durch Feuer, Wasser,
Maschinenschäden, Energiemangel und vergleichbare Hinderungsgründe.


(10) Kommt die StickMi GmbH bei einer verbindlichen Lieferfrist in Lieferverzug, kann der Kunde eine
angemessene Nachfrist setzen und die StickMi GmbH in Textform auffordern, binnen angemessener
Frist zu liefern; mit Zugang der Aufforderung kommt die StickMi GmbH in Verzug. Nach erfolglosem
Ablauf der angemessenen Nachfrist kann der Kunde insoweit vom Vertrag zurücktreten, als der
Vertrag noch nicht erfüllt ist. Als angemessen ist eine Nachfrist von vier Wochen anzusehen.


(11) Bestellungen auf Abruf müssen innerhalb von sechs Wochen nach dem vorgesehenen Abruftermin
abgenommen sein. Zwischen Abruf und gewünschtem Versand muss eine angemessene Frist liegen.
Muss die Ware aufgrund eines Annahmeverzugs des Kunden für diesen eingelagert werden, so erfolgt
die Einlagerung auf dessen Kosten und Gefahr.


(12) Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der StickMi GmbH.


§ 5 Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung


(1) Die StickMi GmbH liefert nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten
Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sie sich nicht stets
ausdrücklich hierauf beruft.


(2) Die StickMi GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Sie ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen,
wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.


(3) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-,
Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch
nicht übergegangen ist, hat der Kunde die StickMi GmbH unverzüglich in Textform zu
benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der StickMi GmbH hieraus
entstandenen Ausfall.


(4) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.
Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde
schon jetzt an die StickMi GmbH in Höhe des vereinbarten Endbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung nimmt die StickMi GmbH bereits jetzt an. Die Abtretung gilt
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der
Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der
StickMi GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die StickMi GmbH wird
jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.


(5) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und
im Auftrag für die StickMi GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der
Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der StickMi GmbH
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache der StickMi GmbH zu den anderen bearbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als
vereinbart, dass der Kunde der StickMi GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die StickMi GmbH verwahrt.


(6) Die StickMi GmbH verpflichtet sich, die dieser zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden
freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


§ 6 Rücktrittsrecht der StickMi GmbH


(1) Die StickMi GmbH führt keine Aufträge aus, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die
Rechte eines Dritten verletzt werden und hat in diesen Fällen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.


(2) Die StickMi GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen
Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags seinerseits den Liefergegenstand nicht
rechtzeitig oder nicht in der zugesicherten Qualität erhält (Selbstlieferungsvorbehalt); die
Verantwortlichkeit der StickMi GmbH für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Die
StickMi GmbH wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des
Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich
ausüben; die StickMi GmbH wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende
Gegenleistung unverzüglich erstatten.


(3) Die StickMi GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die vertragliche Gegenleistung nicht erbracht
wird und innerhalb einer angemessen gesetzten Frist die Erfüllung unterbleibt.


(4) Erfolgt lediglich eine Teillieferung an die StickMi GmbH, so ist diese berechtigt, nur wegen des nicht
gelieferten Teils zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden werden in einem solchen Fall die der
StickMi GmbH zustehenden Schadensersatzansprüche gegen den Vorlieferanten in Höhe des dem
Kunden entstandenen Schadens an diesen abgetreten. Dieses Rücktrittsrecht scheidet aus, wenn die
teilweise Nichtbelieferung durch die StickMi GmbH zu vertreten ist.


(5) Wird der StickMi GmbH eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des
Kunden bekannt, die dessen Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit begründet infrage stellen, ist
sie berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ansprüche des Kunden auf
Schadensersatz bestehen in diesem Fall nicht.


(6) Die StickMi GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird,
insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur,
wenn und soweit die StickMi GmbH vorab ihr schriftliches Einverständnis mit der konkreten
Maßnahme erklärt hat.


§ 7 Zahlungsbedingungen


(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich
Verpackung und Versand.


(2) Der Rechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.


(3) Nur bei entsprechender Vereinbarung werden diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte
Wechsel zur Zahlung angenommen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich
des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem über den Gegenwert
verfügt werden kann.


(4) Die Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und
gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn trotz Mahnung und Ablauf einer gesetzten Frist die
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen nach Vertragsschluss bekannt werden, die
die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen.


(5) Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf
aufgelaufenen Fälligkeitszinsen verwendet.


(6) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen i.H.v. 9 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an.


(7) Die Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen ggf. bestehender Gegenansprüche des
Kunden ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellte Forderungen
ausgeschlossen.


(8) Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung, die einen nicht unwesentlichen Betrag erreicht hat, in
Rückstand oder tritt in dessen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so
kann die StickMi GmbH für noch ausstehende Lieferungen aus einem laufenden Vertrag- unter
Fortfall des Zahlungszieles- Barzahlungen vor Ablieferung der Ware, sowie sofortige Zahlungen der
offenen Rechnungen verlangen.


§ 8 Schadenersatz


Verstreicht eine durch die StickMi GmbH angemessen gesetzte Frist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung
des Vertragspartners im Sinne des § 6 Absatz III, so gerät der Vertragspartner mit Verstreichen der Frist in Verzug.
Die StickMi GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Ansprüche auf Schadenersatz bezüglich des entgangenen
Gewinns und/ oder Verzugsschäden gegen den Kunden gelten zu machen.


§ 9 Vertragsstrafe


Im Falle einer Nichtleistung nach Ablauf einer durch die StickMi GmbH angemessen gesetzten Frist, ist die StickMi
GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe zu fordern. Die Höhe der Vertragsstrafe bemisst
sich nach 0,5 % des Wertes des Vertragsgegenstandes pro Tag, maximal jedoch 5 % des Wertes des gesamten
Vertragsgegenstandes.


§ 10 Gewährleistung


(1) Die Gewährleistung für vertragliche Leistungen durch die StickMi GmbH beträgt zwei Jahre. Dies gilt
allerdings nicht für Verschleißteile. Verschleißteile sind alldiejenigen Teile eines Gegenstandes, die
aufgrund ihrer Wesenseigenschaft geeignet und dafür prädestiniert sind, schneller einen
fortschreitenden Materialverlust aus der Oberfläche eines festen Körpers, hervorgerufen durch
mechanische Ursachen, d.h. Kontakt- und Relativbewegung eines festen, flüssigen oder gasförmigen
Gegenkörpers zu unterliegen.


(2) Sofern die StickMi GmbH im Rahmen ihrer vertraglichen Haftung, insbesondere der Nacherfüllung,
verpflichtet ist, Reparaturen oder Nachbesserungen am Kaufgegenstand vorzunehmen, sind die
betreffenden Gegenstände an den Sitz der StickMi GmbH in 93167 Falkenstein, Kaiserweg 10 zu verbringen. Verbringt die Vertragspartei, welche die Ansprüche gegenüber der StickMi
GmbH geltend macht, die betreffenden Gegenstände nicht selbst, so sind die Kosten von ihr zu tragen.


(3) Ist die StickMi GmbH Ansprüchen insbesondere auf Nachbesserung oder Nachlieferung ausgesetzt, so
ist sie berechtigt, hinsichtlich der von ihr geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen und von diesen
vornehmen zu lassen.


(4) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu untersuchen und bestehende
Mängel, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt, unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Versteckte Mängel sind spätestens zwei Werktage nach deren Entdeckung gegenüber der StickMi
GmbH in Textform zu rügen. Mängel, die entgegen den vorstehenden Pflichten nicht bzw. verspätet
gerügt wurden gelten als genehmigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.


(5) Handelsübliche bzw. unwesentliche Abweichungen der Qualität, Farbe usw. stellen keinen Mangel im
Rechtssinn dar.


(6) Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware bedarf der vorherigen, ausdrücklichen
Zustimmung der StickMi GmbH. Rücksendungen, welche ohne die Zustimmung der StickMi GmbH
erfolgen, werden lediglich unter Vorbehalt angenommen und der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten
der Rücksendung.


(7) Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung eines Mangels erfolgt nach Wahl der StickMi GmbH
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen sind
zulässig. Schlagen die Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen nach angemessener Nachfristsetzung
fehl, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.


(8) Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine zugesicherte Eigenschaft, so kann
der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangen, wenn die Zusicherung den Zweck
verfolgt hat, ihn hiergegen abzusichern.


(9) Der Ersatz von Mangelfolgeschäden wird auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
Für darüberhinausgehende Schäden wird der Ersatz von Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.


(10) Die Haftung für einfache und fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für:
a) Verluste und Schäden, die trotz Nachweises erforderlicher Sorgfalt auftraten.
b) Unrichtige und unvollständige Angaben des Kunden bei der Auftragsannahme.


(11) Der Kunde hat den eingetretenen Schaden sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nachzuweisen.
Gleiches gilt auch bei vergeblichen Aufwendungen.


(12) Die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorhanden war, liegt beim Kunden.


(13) Die Anwendung der bestellten Waren liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
Anwendungstechnische Beratungen werden nach bestem Wissen jedoch ohne
Gewährleistungsübernahme erteilt. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei
Verwendung der Waren ist der Kunde selbst verantwortlich.


§ 11 Auslandslieferungen


(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(2) Die Anwendung des UN-Kaufrechts-Übereinkommens (CISG) wird ausgeschlossen.


(3) Darüber hinaus liegen die jeweils gültigen Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformen
(INCOTERMS) zu Grunde.


(4) Die in § 4 niedergelegten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gelten grundsätzlich auch bei
Lieferungen ins Ausland.


(5) Sind im Einfuhrstaat zur Wirksamkeit der in § 5 genannten Rechte bestimmte Maßnahmen oder
Handlungen erforderlich, so hat der Kunde darauf hinzuweisen und solche Maßnahmen oder
Handlungen auf seine Kosten durchzuführen.


(6) Lässt das Recht des Einfuhrstaates einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet aber dem Verkäufer
sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so kann die StickMi GmbH alle Rechte
dieser Art ausüben. Soweit eine gleichwertige Sicherung der Ansprüche gegen den Kunden dadurch
nicht erreicht wird, ist der Kunde verpflichtet auf seine Kosten zusätzliche gleichwertige Sicherheiten
zu verschaffen.


(7) Für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle
Kosten der Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, sowohl gerichtliche als auch
außergerichtliche, zulasten des Kunden gehen.


§ 12 Vergütung bei Vertragsrücktritt


Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass ein wichtiger Grund ihn hierzu berechtigt, so steht der StickMi
GmbH die vereinbarte Vergütung für den Auftrag abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Der Nachweis eines
geringeren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen.

§ 13 Haftungsausschluss


(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sind Schadensersatzansprüche des Kunden für die
leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch die StickMi GmbH ihre gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen grundsätzlich ausgeschlossen.


(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten umfasst die Haftung der StickMi
GmbH der Höhe nach für den einzelnen Schadensfall lediglich den Auftragswert, mindestens jedoch
den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen Schaden.


(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen
verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Körper- und
Gesundheitsschäden oder des Verlustes des Lebens oder des Fehlens von zugesicherten
Eigenschaften, bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


§ 14 Verjährung


(1) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden beträgt ein Jahr,
soweit sich nicht aus den vorstehenden Regelungen oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine
längere Verjährungsfrist ergibt.


(2) Diese Regelung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
beruhen oder durch grobes Verschulden oder Vorsatz der StickMi GmbH entstanden sind. In diesen
Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.


§ 15 Datenschutz


(1) Die StickMi GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im sachlichen und zeitlichen
Rahmen des erteilten Auftrags. Die StickMi GmbH erhebt folgende Daten:
a. Anrede, Vorname, Nachname
b. eine gültige E-Mail-Adresse
c. Anschrift
d. Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
e. Informationen, die für die Erstellung eines Angebots und die Auftragsbearbeitung notwendig sind


(2) Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
a. um den Kunden angemessen beraten zu können
b. zur Angebotserstellung
c. zur Korrespondenz mit dem Kunden
d. zur Rechnungsstellung
e. zur Abwicklung des erteilten Auftrags


(3) Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des einzelnen Auftrags
erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.


(4) Die für die Auftragsverarbeitung erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der
gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass die StickMi
GmbH nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen
Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren
Speicherung verpflichtet ist oder der Kunde in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6
Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hat.


(5) Der Kunde ist berechtigt,
a. gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der StickMi
GmbH zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die StickMi GmbH die Datenverarbeitung, die auf
dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf,
b. gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über von der StickMi GmbH verarbeiteten personenbezogenen
Daten des Kunden zu verlangen. Insbesondere kann der Kunde Auskunft über die
Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von
Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante
Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der
Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der
Daten, sofern diese nicht bei der StickMi GmbH erhoben wurden;
c. gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung der bei
der StickMi GmbH gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden verlangen,
d. gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung der bei der StickMi GmbH gespeicherten
personenbezogenen Daten des Kunden zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur
Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer
rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
e. gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des
Kunden zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von dem Kunden bestritten wird, die
Verarbeitung unrechtmäßig ist, der Kunde aber deren Löschung ablehnen und die StickMi
GmbH die Daten nicht mehr benötigt, der Kunde jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung
oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder der Kunde gemäß Art. 21 DSGVO
Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat,
f. gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die der Kunde der StickMi GmbH
bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu
erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
g. gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann man
sich hierfür an die Aufsichtsbehörde des üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes des
Kunden oder des Firmensitzes wenden.


(6) Sofern es für die Bearbeitung des Auftrags notwendig ist, ist die StickMi GmbH hiermit berechtigt, die
angefallenen personenbezogenen Daten im berechtigten Interesse des Kunden an Dritte
weiterzuleiten. Gemäß Art. 6 I lit. b DSGVO unterbleibt eine Weitergabe jedoch dann, wenn
Interessen des Kunden entgegenstehen.


(7) Widerspruchsrecht
Sofern die personenbezogenen Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO
Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür
Gründe vorliegen, die sich aus der besonderen Person des Kunden ergeben.


(8) Möchte der Kunde von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an:
info@stickmi.de


§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand


(1) Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich
ausdrücklich ausgeschlossen oder mit dem Kunden nicht anders schriftlich vereinbart, der Sitz der
StickMi GmbH, 93167 Falkenstein, Kaiserweg 10.


(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle
etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der StickMi GmbH und dem Kunden
ausschließlicher Gerichtsstand Cham bei Verfahren vor dem Amtsgericht und Regensburg bei
Verfahren vor dem Landgericht.


§ 17 Salvatorische Klausel


Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt, dass diese unwirksame
Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.